Der Verband der Feuerwehr der Stadt Hagen e.V. ist der vereinsmäßige Zusammenschluss der Hagener Feuerwehrangehörigen. Mitglieder sind Kameradinnen und Kameraden der Berufsfeuerwehr Hagen, der Freiwilligen Feuerwehr Hagen (inkl. Jugendfeuerwehr, Notfallseelsorgern und Feuerwehrärzten), der Werkfeuerwehr Kabel Premium Pulp and Paper GmbH (vormals STORA ENSO Kabel GmbH & Co. KG), der Werkfeuerwehr HOESCH Hohenlimburg und der Betriebsfeuerwehr BILSTEIN.

Einschließlich der Angehörigen der Alters- und Ehrenabteilung hat der Verband z.Zt. rund 1.100 Mitglieder.

Gegründet wurde der Verband am 01.07.1977. Über den Werdegang und die Arbeit des Verbandes gibt die Chronik Auskunft. Die Aufgaben des Verbandes sind im § 2 der Satzung (zum Download) beschrieben:


1. Die Wahrnehmung der Interessen der Verbandsmitglieder in Feuerwehr-angelegenheiten
2. Die Zusammenarbeit mit anderen Feuerwehrverbänden
3. Die Pflege der Kameradschaft und der Tradition
4. Die Förderung des Brandschutzwesens, der Ausbildung und des Nachwuchses
5. Die Mitwirkung bei der Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung
6. Die Öffentlichkeitsarbeit
7. Die Unterstützung von Mitgliedern, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind.


Die satzungsgemäßen Aufgaben sind in einer anliegenden Übersicht erläutert. Der Verband ist durch das Finanzamt Hagen als gemeinnützig anerkannt und ist Mitglied im Landesfeuerwehrverband Nordrhein-Westfalen und im Deutschen Feuerwehrverband.

Die Arbeit des Verbandes zum Wohle der Hagener Bevölkerung können Interessierte durch eine fördernde Mitgliedschaft unterstützen. Ein entsprechender Aufnahmeantrag steht zum Download zur Verfügung.

Ordentliches Mitglied können alle Hagener Feuerwehrmänner und –frauen werden. Der Aufnahmeantrag für ordentliche Mitglieder kann ebenfalls heruntergeladen werden.

Die Arbeit des Verbandes kann auch ohne eine Mitgliedschaft gefördert werden. Spenden in jeder Höhe werden für die satzungsmäßigen Aufgaben verwandt, der Spender erhält auf Wunsch selbstverständlich eine Spendenbestätigung zur Vorlage beim Finanzamt.